Donnerstag, 17. Dezember 2009

Folteer in Berliner Kneipen

Die Sprache der Juristen ist oft zum Lachen, der Jurist selbst ist es nicht. Wenn Juristen auf einer Party um Stimmung bemüht sind, klären sie die Gäste ungefragt darüber auf, dass das Unkraut im Garten ja eigentlich "Spontanvegetation" heißt und der bepflanzte Mittelstreifen einer Straße korrekt "Begleitgrün" zu nennen ist. Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz hat solcherart Amtslyrik im Jahr 2009 um die "getränkegeprägte Einraumgaststätte" erweitert. Gemeint ist die kleine Eckkneipe, wo die Außenreklame "gemütliches Beisammensein" verspricht und Erika noch "gepflegte Biere" bringt. Dort darf nun wieder gequalmt werden, nachdem ein getränkegeprägter Einraumkneipier im Jahr 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen das Rauchverbot geklagt hatte.
Deutschland: das Land der Richter und Denker.